Gesundheit und Pflege
Pflege von Familienangehörigen wird in diesem Jahr leichter. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren, sofern ihr Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.
Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige. Werden sie zu Hause ambulant versorgt, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe um zehn bis 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I bei 450 Euro (Pflegestufe II entspricht 1.100, Pflegestufe III entspricht 1.550 Euro). Im stationären Bereich gibt es höchstens 1.023 Euro (Pflegestufe I), 1.279 Euro (Stufe II) oder 1.550 Euro (Stufe III). In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1.918 Euro im Monat.
Steuern
Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht, außerdem kommen mehr Eltern in seinen Genuss. Die bisherige Unterscheidung füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen "Anlage Kind" in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe.
Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen für volljährige Kinder in der Berufsausbildung wird auf die Einkommensüberprüfung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8.004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da aber ohnehin nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die komplizierte Überprüfung komplett weg.