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Was ändert sich in 2010?
Mehr Geld für Pflege
Im Zuge der Pflegereform 2008 werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2010 erneut angehoben. Danach erhöhen sich etwa die ambulanten Pflegesachleistungen ebenso wie die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Pflegestufe I von bis zu 420 Euro monatlich auf bis zu 440 Euro. In Pflegestufe II von bis zu 980 Euro monatlich erhöhen sie sich auf bis zu 1.040 Euro und in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro monatlich auf bis zu 1.510 Euro. Das Pflegegeld wird in Stufe I von monatlich 215 Euro auf 225 Euro angehoben, in Stufe II von monatlich 420 Euro auf 430 Euro und in Stufe III von monatlich 675 Euro auf 685 Euro. Bei der vollstationären Pflege steigt der Betrag von monatlich 1.470 Euro auf 1.510 Euro in Stufe III und in Härtefällen von monatlich 1.750 Euro auf 1.825 Euro.
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
Neben den steuerlichen Regelungen von Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz tritt am 1. Januar 2010 auch eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Demnach muss ein Arzt neuerdings Schwangere mit auffälligem Befund nach einer Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung umfassend und ergebnisoffen informieren. Während die Schwangere diese Beratung wahrnehmen oder auch ablehnen kann, ist der Arzt verpflichtet, sie anzubieten. Unterlässt er es, droht ihm ein Bußgeld. Wenn sich die Schwangere schließlich für einen Abbruch entscheidet, muss zwischen Beratung und der Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Diese Frist darf nur aufgehoben werden, wenn eine akute Gefahr für das Leben der Mutter besteht.
Mehr Geld für Kinder
Ein wichtiger Eckpunkt des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist die Förderung von Familien: So steigt ab Januar 2010 das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro. Damit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben.
Zivildienstleistende werden früher informiert
Zivildienstleistende werden ab dem 1. Januar 2010 früher über ihre Rechte und Pflichten informiert: Ein eintägiger Einführungslehrgang muss nach der neuen Regelung spätestens bis zur fünften Woche des Zivildienstes stattfinden. Dort werden die angehenden "Zivis" auch über ihnen zustehende Geld- und Sachbezüge aufgeklärt.
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Änderungen des Schwangerschafts-Konfliktgesetzes (SchKG)
Ab dem 1. Januar 2010 treten Änderungen des Schwangerschafts- konfliktgesetzes (SchKG) in Kraft, die Ärzte dazu verpflichten, Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik aufzuklären. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt zu diesem Zweck Informationsmaterial für Betroffene zur Verfügung.
Durch die Gesetzesänderungen sind Ärzte zukünftig dazu verpflichtet, Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind sowie das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung zu informieren. Für die meisten Betroffenen ist ein auffälliger Befund oft zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Um Aufklärung zu leisten und Ängste zu nehmen, bietet die BZgA eine Informationsbroschüre zum Thema an, die bei Ärzten, gynäkologischen Fachkräften und im Internet kostenlos bezogen werden kann. Sie soll Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jeder das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können Eltern der Broschüre Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.
„Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen“, sagt Professor Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. „Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen.“
Die Broschüre können sie unter folgendem link bestellen.