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Im September 2011 hat die Landesregierung von Baden Württemberg die Eckpunkte für die Einführung einer Gemeinschaftsschule beschlossen.
Schon werden Stimmen besonders aus den Kommunen laut, dass nun eine Durchsetzung der UN Behindertenrechtskonvention so gut wie unmöglich sei, da die Schulen und Kommunen dies nicht leisten können.

Lesen Sie hier die vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg übenommene Beschreibung



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Datum: 27.09.2011


Landeskabinett beschließt einstimmig Eckpunkte für die neue Gemeinschaftsschule
Kurzbeschreibung: Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Wichtiges Signal für den grün-roten Bildungsaufbruch in Baden-Württemberg, um endlich allen Kindern und Jugendlichen im Land dieselben Chancen an den Schulen einzuräumen
Das Landeskabinett hat am Dienstag (27. September 2011) einstimmig die Eckpunkte für die neue Gemeinschaftsschule beschlossen. "Damit geben wir ein wichtiges Signal für den grün-roten Bildungsaufbruch in Baden-Württemberg, um endlich allen Kindern und Jugendlichen im Land dieselben Chancen an den Schulen einzuräumen", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Bühl. "Mit diesem Beschluss können wir den vielen interessierten Kommunalpolitikern, Eltern und Lehrkräften aufzeigen, wie sie einen Antrag des Schulträgers für eine Gemeinschaftsschule gestalten müssen", betonte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer.

Das Interesse an Gemeinschaftsschulen im Land wachse weiter. Inzwischen haben sich Schulträger und Schulleiter von bereits rund 200 Schulen nach Möglichkeiten erkundigt, eine Gemeinschaftsschule aufzubauen. Dabei spielten parteipolitische Hintergründe keine Rolle. "Es ist jetzt schon absehbar, dass die bisherigen parteipolitischen und ideologischen Gräben bei der Gemeinschaftsschule verschwinden werden", betonte Kretschmann. Er sagte voraus, dass die Gegner die großen Vorteile der Schulreform bald selbst erkennen würden, wie dies auch in anderen Bundesländern der Fall war.

Die Landesregierung setze bei der Einführung der Gemeinschaftsschule auf den Willen der Kommunalpolitiker, Lehrkräfte und Eltern vor Ort. "Gute Schule wächst von unten", betonte der Ministerpräsident. Und die Ministerin sagte: "Die Menschen in den Städten und Gemeinden wissen doch am besten, welche Schule und welche Abschlüsse sie vor Ort am meisten benötigen."
Die Gemeinschaftsschule beinhalte mehrere Vorteile: Sie bringe mehr Chancengerechtigkeit, sie biete den Rahmen für die bestmögliche individuelle Förderung und sie sichere insbesondere in ländlichen Räumen wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Angebot an Schulabschlüssen. Zudem wolle die Landesregierung die Lernleistung in den Schulen mit dieser neuen, international längst etablierten Schulart weiter verbessern. "Unsere Schulen sind gut und die Lehrer leisten insgesamt eine sehr gute und engagierte Arbeit: Aber wir wollen auch international endlich nach vorne kommen", betonte die Kultusministerin.
Basis für den Unterricht in den weiterführenden Schulen sind die baden-württembergischen Bildungsstandards für alle drei weiterführenden Schularten. Die Konzeption basiert inhaltlich darauf, individuelle Angebote für Schülerinnen und Schüler in heterogenen Lerngruppen zu machen. Deshalb sollen Jungen und Mädchen mit Grundschul-Empfehlungen aller weiterführenden Schularten in den gemeinsamen Lerngruppen aufgenommen werden. Die Lehrkräfte richten sich dabei nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler, alle erhalten Aufgaben nach ihrem jeweiligen Niveau. Hier zeigt sich einer der großen Unterschiede zum traditionellen Unterricht: Es geht nicht mehr darum, den Unterricht nach dem durchschnittlichen Leistungsstand abzuhalten, wobei sowohl die schwächeren als auch die guten Schüler zu kurz kamen. Sondern die tatsächlichen Fähigkeiten werden gefördert. Damit unter-scheidet sich die Gemeinschaftsschule auch von der alten Gesamtschule, die Kinder in Kurse mit unterschiedlichen Niveaus einstuft. Zudem spielt an der Gemeinschaftsschule das gruppenorientierte Lernen und die Zusammenarbeit zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen eine wichtige Rolle. "Wir wollen es endlich ermöglichen, dass die Schulen sich sehr viel besser am tatsächlichen Lernbedarf der Mädchen und Jungen orientieren können", unterstrich die Ministerin.

Anlage: Die Eckpunkte der Gemeinschaftsschule

Zur Umsetzung und Sicherung dieser Ansprüche wird von der Landesregierung ein pädagogischer und organisatorischer Rahmen vorgegeben.

Pädagogisches Konzept
- Die Gemeinschaftsschulen arbeiten in der Sekundarstufe I auf der Grundlage der Bildungsstandards von Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
- Übliche Klassenverbände sind durch Lerngruppen ersetzt. Die Heterogenität einer Lerngruppe ist ein Ausgangspunkt für das Lernen.
- Die Gemeinschaftsschule ermöglicht eine inklusive Beschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen.
- Alle Schülerinnen und Schüler lernen nach ihren individuellen Voraussetzungen.
- In der Gemeinschaftsschule gibt es keine Versetzung/Nichtversetzung und keine Wiederholung im bisherigen Sinn.
- In der Sekundarstufe I von der fünften bis zur zehnten Klasse sind die Gemeinschaftsschulen Ganztagesschulen mit rhythmisierten Lernangeboten.
- Die Vorgaben der KMK-Vereinbarungen zur Sekundarstufe I sind berücksichtigt.

Abschlüsse und Anschlüsse an der Gemeinschaftsschule
- An der Gemeinschaftsschule können nach Klasse 9 der Hauptschulabschluss, nach Klasse 10 der Hauptschulabschluss oder der Realschulabschluss und sofern eine Sekundarstufe II eingerichtet ist, das Abitur nach Klassenstufe 13 erreicht werden.
-Durch die Orientierung der schulischen Arbeit an den Bildungsstandards von Hauptschule, Realschule und Gymnasium wird die Anschlussmöglichkeit an andere Schulen sichergestellt.

Schulorganisation
- Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, kann aber ausnahmsweise auch einzügig geführt werden.
- Die Gemeinschaftsschule besteht aus der Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10), kann aber auch die Primarstufe (Klassenstufe 1 - 4) und - mindestens Zweizügigkeit vorausgesetzt - eine dreijährige Sekundarstufe II umfassen.
- Eine dauerhafte Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse (Klasse 5) von 20 Schülerinnen und Schülern pro Zug ist erforderlich.

Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule
- Alle allgemein bildenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickeln.
- Antragsteller ist der Schulträger mit Zustimmung der schulischen Gremien.
- Voraussetzung für die Genehmigung ist unter anderem das Vorliegen eines tragfähigen und pädagogisch anspruchsvollen Konzepts auf der Grundlage der Vorgaben.
- Der Schulträger muss eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung nachweisen.
Bildungsplan
- Im Rahmen der geplanten Bildungsplanreform aller allgemein bildenden Schulen 2015/16 bilden die Schnittmengen der Bildungspläne Hauptschule/Realschule/Gymnasium einen Basisplan für die Gemeinschaftsschule. Je nach angestrebtem Bildungsziel gelten darüber hinaus die Bildungsstandards der entsprechenden Schularten.


Personal
- An einer Gemeinschaftsschule unterrichten im Endausbau Lehrkräfte aller Schularten. Alle Lehrkräfte können in allen Lerngruppen eingesetzt werden.
- Die Neubesetzung von Stellen erfolgt grundsätzlich über schulbezogene Stellenausschreibungen.
- Der Klassenteiler ist 28.

Begleitungs- und Fortbildungskonzept
- Die Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften ist maßgeblich für den Erfolg der Gemeinschaftsschule.
- Die Gemeinschaftsschulen erhalten bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung Beratung und Begleitung von Fachberaterinnen und Fachberatern.
- Es werden Netzwerke von Gemeinschaftsschulen und Personen für einen Expertenaustausch aufgebaut.


Weiteres Vorgehen bis zur Einführung
Das Kultusministerium wird nach dem jetzigen Beschluss über die Eckpunkte einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der bereits im November ins Kabinett soll. Danach wird eine sechswöchige Anhörungsphase für die Verbände gestartet. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist für April geplant. Zum Schuljahr 2012/13 soll eine erste Tranche von etwa 30 Schulen an den Start gehen.